Sie haben die Möglichkeit mit einer finanziellen Zuwendung das Stiftungskapital zu erhöhen. Dieses Geld bleibt auf Dauer erhalten, denn nur die Zinserträge einer Stiftung dürfen ausgegeben werden. Sie können Jahr für Jahr für einen guten Zweck eingesetzt werden.

Die 1904 gegründete Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche verfolgt drei unterschiedliche Stiftungszwecke. Sie trägt zur Erhaltung der Kirchenbauten bei und fördert die Kirchenmusik, sowie die Seelsorge in der Kirchengemeinde.

Die Zuwendung kann auch in der Form einer „unselbstständigen Stiftung“ erfolgen, die als Unterstiftung Ihren Namen tragen kann.

Der Gesetzgeber fördert stifterisches Engagement mit attraktiven steuerlichen Vorteilen. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.

Wenden Sie sich an uns. Wir können einem vertraulichen Gespräch die verschiedenen Möglichkeiten der Zustiftung erörtern.

Ihr Ansprechpartner

Prof. Dr. Wolfgang Kuhla

Prof. Dr. iur. Wolfgang Kuhla 
Vorsitzender des Gemeindekirchenrats 
Email: wolfgang.kuhla@raue.com
Tel: 030 - 818 55 03 01
Fax: 030 - 818 55 01 05